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Impressum / AGB

Angaben gemäß § 5 TMG:

Betriebsstätte (Ausführungsort):
Virtual Reality Arena Saarbrücken
Uhlandstrasse 24
66121 Saarbrücken

Firmensitz:
VR Arena GmbH
Uhlandstraße 24
66121 Saarbrücken 

 

Geschäftsführer:

Patrick Bottelberger

Registergericht:
Amtsgericht Saarbrücken

Registernummer:
HRB 103410

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 308 373 778


Kontakt:
Telefon:0681 / 68 65 09 82
E-Mail:info@vr-a.de
 

 

  1. Leistungsangebot

    1. „Virtual Reality Arena“ ist ein Angebot der VR Arena GmbH, Johannisstr. 27, 66111 Saarbrücken (nachfolgend der „Betreiber“).

    2. Im Rahmen des „Virtual Reality Arena“ stellt der Betreiber den Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, neueste Virtual-Reality-Technologie („VR-Technologie“) im Rahmen von Spielen und Unterhaltungsanwendungen selbst zu erfahren.

    3. Die Nutzung der VR-Technologie und der Räume des Virtual Reality Arena ist entweder im Rahmen einer geschlossenen Gruppe oder gemeinsam mit fremden Kunden möglich.

    4. Der Betreiber bietet die Leistungen des Virtual Reality Arena ausschließlich im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

  2. Reservierungen und Stornierungen

    1. Reservierungen sind über die Internetseite der Virtual Reality Arena möglich. Eine Reservierung wird rechtsverbindlich durch das Klicken des Buttons „Senden“. Der Betreiber wird den Eingang der Reservierung unverzüglich per E-Mail an die angegebene Adresse bestätigen. Mit der Bestätigung der Reservierung kommt der Vertrag über die Nutzung des Virtual Reality Arena wirksam zu Stande.

    2. Erscheint ein Kunde trotz vereinbarte Reservierung nicht und erhält der Betreiber keine Mitteilung, dass der Termin nicht wahrgenommen wird, kann der Betreiber die Spielfläche nach der Hälfte der reservierten Nutzungsdauer an andere Gäste bei Bedarf vergeben. Etwaige Einnahmen aus der Weitervermietung werden auf die Pauschale nach dieser Ziffer angerechnet.

    3. Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei nicht Erscheinen den Ausfall in Rechnung zu stellen.

    4. Soweit eine Reservierung im Voraus bezahlt wurde, ist sie jederzeit bis zu 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin kostenlos stornierbar. Soweit der Betrag bereits abgebucht wurde, wird er auf über die gleiche Zahlungsart zurückerstattet, andernfalls erfolgt gar nicht erst eine Abbuchung.

    5. Wird ein Termin später als 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin abgesagt, behält der Betreiber seinen Vergütungsanspruch. Er wird sich jedoch das anrechnen lassen, was er an Aufwendungen durch die Absage erspart oder sonst einnimmt. Wenn kein neuer Kunde für den Reservierungszeitraum gewonnen werden kann, so ist der Betreiber berechtigt, pauschal 95% der Reservierungskosten als Stornierungpauschale einzubehalten. Im Fall einer zeitanteiligen Neuvermietung wird die Stornierungspauschale anteilig gekürzt. Der Nachweis einer wesentlichen höheren Ersparnis oder wesentlich höheren alternativen Einnahmen bleibt dem Kunden unbenommen.

    6. Der Betreiber ist selbst zum Rücktritt von einer Reservierung berechtigt, soweit ihm Anfragen anderer Kunden für den gleichen Zeitraum vorliegen und der bereits reservierte Kunde trotz Nachfrage und angemessener Fristsetzung auf sein Stornierungsrecht nicht verzichtet und soweit noch nicht geschehen eine Vorauszahlung leistet. Ebenfalls kann der Betreiber von der Reservierung zurücktreten, soweit er an der Leistungserbringung aus Gründen höherer Gewalt gehindert wird, eine Anmeldung unter falschen oder irreführenden Angaben erfolgte, wobei wesentlich die Identität des Kunden oder das Alter der Gäste sein kann.

  3. Jugendschutz und Altersfreigabe

    1. Die Spiele und Multimediaanwendungen, die den Kunden im Virtual Reality Arena zugänglich gemacht werden, weisen zum Teil eine Altersfreigabe der USK (Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH) gemäß den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bzw. des Jugendmedienschutzstaatsvertrages aus. Soweit dies nicht der Fall ist, wurde durch den Betreiber eine Bewertung vorgenommen.

    2. Du musst mindestens 12 Jahre alt sein, um bei uns spielen zu können.

    3. Im Alter von 12 bis 14 Jahren ist die Teilnahme am Spiel nur mit Einverständniserklärung deiner Eltern, eines Erziehungsberechtigten und / oder einer volljährigen Aufsichtsperson möglich. Einverständniserklärung erhältst du bei uns vor Ort.

    4. Im Alter von 14 bis 16 Jahren ist die Teilnahme am Spiel ohne Begleitung deiner Eltern, eines Erziehungsberechtigten und / oder einer volljährigen Aufsichtsperson bis 20:00 Uhr, in Begleitung bis 24:00 Uhr möglich.

    5. Der Betreiber ist daher berechtigt die Altersangaben des Kunden anhand eines öffentlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zu überprüfen. Ist ein Altersnachweis nicht für alle Gäste möglich, ist der Betreiber berechtigt nur solche Spiele und Multimediaanwendung zugänglich zu machen die keine Altersbeschränkung aufweisen oder ab 12 Jahren freigegeben sind.

    6. Aus organisatorischen Gründen werden Spiele oder Multimediaanwendungen mit einer höheren Altersfreigabe auch dann nicht zur Verfügung gestellt, wenn eventuell anwesende Eltern den Minderjährigen begleiten.

    7. Eine Erstattung der Reservierung erfolgt nicht, soweit aufgrund der Altersfreigaben bestimmte Wunschspiele der Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden können.

  4. Nutzungsausschluss

    1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen im Einzelfall von der Nutzung der Virtual Reality Arena auszuschließen, soweit diese alkoholisiert sind oder sonstige Bewusstseins verändernde Drogen zu sich genommen haben. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass sich einzelne Personen trotz wiederholter Ermahnung störend laut verhalten und damit das Erlebnis der anderen Kunden negativ beeinflussen, soweit sich einzelne Personen aggressiv, fremdenfeindlich, provozierend oder in sonstiger Weise für eine Nutzung der Virtual Reality Arena unangemessen gegenüber den Mitarbeitern oder anderen Gästen verhalten. Die Werbung für politische Parteien, Religionen oder sonstige Ideologien in den Räumen der Virtual Reality Arena ist ebenfalls nicht gestattet.

    2. Bei der VR-Technologie handelt es sich um eine junge Technologie, die sich stetig weiterentwickelt. Die Virtual Reality Arena setzt aktuellste Technik ein, dennoch kann es bei Nutzung der VR-Technologie genauso wie bei anderen Bildschirmanwendungen zu Schwindelgefühl, Übelkeit, Sehstörungen, Augenschmerzen, Orientierungs- und Bewusstseinsstörungen, Kopfschmerzen bis hin zu epileptischen Anfällen kommen. Sollte eine entsprechende Vorerkrankung bei Ihnen bekannt sein, wird von der Nutzung der Virtual Reality Arena abgeraten. In jedem Fall sollte bei bekannten Vorerkrankungen auch im Familienkreis vor dem Besuch der Virtual Reality Arena ein Arzt konsultiert werden. Sollten sich während der Nutzung entsprechende Symptome zeigen, wird dringend davon abgeraten die VR-Technologie unmittelbar weiter zu nutzen. Es wird empfohlen spätestens nach einer Stunde eine mindestens 10 minütige Pause einzulegen.

    3. Eine Erstattung aufgrund einer eingeschränkten oder nicht erfolgten Nutzung aus Gründen der Ziffer 4.1 oder 4.2 findet ausschließlich nach den Regeln der Ziffer 2 statt.

  5. Haftung

    1. Ansprüche der Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderes geregelt ist. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Eine „Kardinalpflicht“ bzw. „wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

    2. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet der Betreiber nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    3. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Betreiber, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

  6. Hausordnung (Aufnahmen/Getränke/Lebensmittel)

    1. Das Fertigen und Verbreiten von Foto- und Videoaufnahmen in der Virtual Reality Arena ist erlaubt. Die Persönlichkeitsrechte gefilmter oder fotografierter Personen sind jedoch stets zu beachten.

    2. Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet.

  7. Sonstiges

    1. Es gilt deutsches Recht.

    2. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen.

    3. Soweit es sich beim Kunden um Kaufleute, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, wird Saarbrücken als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

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